Die Werte der Teilnehmenden werden in einer Auswertungseinheit / Abteilung über Mittelwerte zusammengefasst, sodass keine Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen möglich sind. Das Unternehmen legt vor der Befragung eine Datenschutzgrenze fest (Nach Vorgabe der HealthVision muss diese bei mindestens 5 Teilnehmenden liegen). Eine solche Mindestgröße verhindert statistische Rückschlüsse aus den Ergebnissen auf eine Einzelperson. Diese vorher festgelegte Anzahl muss überschritten werden, damit das Unternehmen die Ergebnisse einer Abteilung einsehen kann.
Kann mein:e Arbeitgeber:in Rückschlüsse auf meine Person ziehen?
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